Stationäre Familienbetreuung - Rahmenkonzeption

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„Stationäre Familienbetreuung“ als Alternative zur „Fremdunterbringung von Kindern auf unbestimmte Zeit“

Im ASB-Familien- und Jugendhilfezentrum wird seit Herbst 2000 das Konzept einer stationären Familienbetreuung angeboten, um durch eine sehr intensive Elternarbeit die Herausnahme von Kindern aus ihren Familien zu verhindern, oder die Reintegration bereits fremd untergebrachter Kinder zu ermöglichen. Das Konzept wurde ursprünglich vom Jugendamt der Stadt Frankfurt/Main entwickelt und durch den ASB an unsere Rahmenbedingungen angepasst.

Im Dezember 2000 zog die erste Familie in das Familienhaus des ASB. Mittlerweile sind es 16 Familien mit insgesamt 43 Kindern (Stand Januar 2006), die diese Form der Hilfe angenommen haben.

Zielgruppe

  • Familien, bei denen bei weiterem Verbleib der Kinder zu derzeitigen Bedingungen von einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden muss, und bei denen jedoch die emotionale Bindung der Kinder zu ihren Eltern als förderlich erlebt wird.
  • Familien, für die ein individuelles, bedarfsorientiertes und flexibles Setting geschaffen werden muss, weil andere vorausgegangene Hilfen nicht gegriffen haben oder nicht ausreichend waren.
  • Familien mit einer Vielfalt an komplexen, chronischen und größtenteils Generationen übergreifenden Belastungen, die in der Regel zu Fremdunterbringung der Kinder führen oder schon geführt haben (Multiproblemfamilien).
  • Familien oder alleinerziehende Väter und Mütter mit einem oder mehreren Kindern mit besonders hohem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf, die in ihrer derzeitigen Situation alleine nicht mehr zurecht kommen. Oft leben diese Familien zudem unter ungünstigen sozialen Bedingungen (geringes Familieneinkommen, Arbeitslosigkeit, Schulden, unzureichende Wohnsituationen), welche die Lebensumstände der Familie zusätzlich erschweren.
  • Eltern, die sich in ihrer momentanen Situation gefangen fühlen, Angst vor notwendigen Veränderungen haben, nicht mehr weiter wissen und ohne fremde Hilfe keinen Ausweg finden.

Ziele sind:

  • Die Grenzen der ambulanten und teilstationären Hilfen und die der Heimerziehung zu überwinden und diese Hilfe familienorientiert- und erhaltend auszurichten.
  • Aufbauend auf den Ressourcen der Familien und die Beziehungen innerhalb der Familie nutzend, eine Struktur zu schaffen, in der die Kinder in der Familie verbleiben können, um eine häufig traumatisierende Trennung von Kindern und Eltern zu vermeiden.
  • Kinder, die bereits in einer Einrichtung untergebracht sind, in den Haushalt der Eltern zurück zu führen, wenn dies ohne fremde Hilfe nicht möglich ist, um so auch einer möglichen Entfremdung zu begegnen.
  • Mittel- und langfristig hohe Unterbringungskosten für Jugendämter in den Fällen zu
  • reduzieren, in denen ohne dieses Modell eine Herausnahme der Kinder unvermeidbar oder eine Rückführung nicht möglich ist.
  • Unterstützung der Eltern in ihrem Bemühen um mehr Autonomie und aktive Lebensgestaltung.
  • Das Interesse der Eltern an den Belangen ihrer Kinder zu wecken und damit in der Folge auch eine nachhaltige Veränderung der Lebensbedingungen und der Lebenssituation zu erreichen.
  • Die Erziehungsbedingungen in der Familie des Kindes so weit zu verbessern, dass die Eltern wieder erziehungsfähig sind und ihren Lebensalltag eigenständig gestalten können.
  • Durch gemeinsam erarbeitete Strukturen familiäre Ressourcen zu stärken und durch gemeinsames Handeln und Erleben verlorengegangene, -geglaubte oder nicht vorhandene Kompetenzen zu vermitteln.

 

Die jeweiligen Ziele werden mit den Familien individuell entwickelt. Die Lebenssituation, die oft als höchst belastend empfunden wird, wird als Herausforderung angesehen und mit der entsprechenden Unterstützung verbessert.

Ergebnis kann auch der Erhalt einer Teilfamilie sein, wenn z.B. der Verbleib eines Kindes für die Situation der Gesamtfamilie eine absolute Überforderung darstellt. Wichtig ist hierbei die Arbeit an den Kontakt- und Umgangsmöglichkeiten.

 

Die ganzheitliche Herangehensweise an die Probleme des Familiensystems hat auch noch einen weiteren Hintergrund in der konkreten Erziehungsarbeit in den stationären Einrichtungen. Denn die inzwischen auf den individuellen Einzelfall ausgerichtete, mit viel Engagement betriebene Familienarbeit muss sich immer wieder mit folgenden Problemen auseinander setzen:

  • Kinder und Eltern haben ungeachtet der vergangenen Geschehnisse eine tiefe Bindung zueinander. Diese Bindung und Loyalität dem Elternteil gegenüber erschwert häufig die Arbeit des Erziehers in der Heimsituation.
  • Kinder und Jugendliche entwickeln, häufig auch als Folge einer ungeklärten Rückkehr, ein idealisiertes Bild über das Elternhaus. Das produziert oft Konflikte in der Einrichtung und bindet Kräfte bei den Kindern, die für eine zielgerichtete Entwicklung fehlen.
  • Eltern kommen in die Rolle der „Besuchseltern“. In diesen untypischen Eltern-Kind-Kontakten stellen sie sich als „gute Eltern“ dar und visionalisieren eine künftige gute Zeit miteinander. In Wirklichkeit hat sich jedoch zuhause nichts geändert, da durch die Unterbringung des Minderjährigen erst mal Ruhe eingetreten ist. Auch die 14-tägigen Besuchswochenenden der Kinder spiegeln nicht die normale „Familienrealität“ wieder.
  • Es entsteht oft die Gefahr, dass sich Eltern und Kinder nach und nach mehr voneinander entfremden, wenn z.B. alleinerziehende Elternteile eine neue Partnerschaft eingehen oder ein weiteres Geschwisterkind hinzukommt.

 

Aus diesen Überlegungen heraus entstand das Modell „Betreutes Wohnen für Familien“.

Mutter/Vater/Eltern durchleben gemeinsamen mit ihren Kindern einen Erziehungsprozess. Erfahrungen und Entwicklungen werden gemeinsam gemacht, denn sie sind Voraussetzungen für ein zukünftigen Zusammenleben.

 

Die ganze Familie zieht in eine eigene Wohnung des Familienhauses auf dem Gelände des Familien- und Jugendhilfezentrums oder in eine Außenwohnung des ASB im Stadtgebiet.

Diese Wohnung verfügt neben dem Wohn- und Schlafzimmer, dem Bad und der Küche über ausreichende Kinderzimmer. Zusätzlich gibt es in der Wohnung ein Büro für die mindestens zwei Bezugsbetreuer dieser Familie. Das Büro befindet sich vom Flur ausgehend gleich als erstes Zimmer hinter der Eingangstür. In diesem Büro können z.B. die Familiengespräche und auch die Einzelförderung für die Kinder stattfinden. Aber auch die gesamten Formalitäten, wie Schriftverkehr und Telefonate werden von den Mitarbeitern dort erledigt.

In unserem direkten Umfeld befinden sich mehrere Kitas und Krippen, wovon sich eine in unmittelbarer Trägerschaft des ASB befindet. Weiter gibt es mehrere Grundschulen, eine Förderschule, eine Gesamtschule mit GOS und ein Gymnasium und andere verschiedene Oberschulen in Falkensee, welche größtenteils mit ASB-Schulstationen ausgestattet sind. Ein Schulprojekt für desorientierte Schüler gehört ebenso zum ASB.

Das Gesundheitszentrum hat mit seinen unterschiedlichen Fachärzten seinen Sitz gegenüber unserer Einrichtung. Eine örtliche Bushaltestelle ist in drei Minuten, die direkte Busverbindung 337 nach Spandau in zehn Minuten und die Regionalbahn in 20 Minuten zu Fuß erreichbar. Auch Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Der bewusste Umzug zu Beginn der Betreuung in eine neue Wohnung symbolisiert eine aktive Entscheidung sowie den ersten wichtigen Schritt für einen Neuanfang und erleichtert die Loslösung aus einem eventuell bestehenden problematischen sozialen Umfeld. Das Einlassen auf das Familienprojekt macht eine vollständige Neuorientierung erforderlich. Alle beginnen an einem gemeinsamen Ausgangspunkt. Im Gegensatz zur ambulanten Familienhilfe haben die Eltern hier keine „Heimvorteile“, weil die Helfer nicht nur „Besucher“ sind.

 

Voraussetzungen

Für welche Familie ist diese Betreuungsform geeignet?

Ein wesentliches Aufnahmekriterium ist der Wunsch, gemeinsam leben, das bestehende Familiensystem aufrechterhalten und die sehr intensive Hilfe annehmen zu wollen.

Die Beteiligten müssen eine Vision haben oder in der Lage sein, eine zu entwickeln.

Die Familie sollte über eigene ausbaufähige Ressourcen im familiären Bereich verfügen. Inwieweit diese ausreichen, ein solches Projekt erfolgreich zu gestalten, wird die Hilfeplanung im Einzelfall ergeben. Die Familie muss bestimmte Zeiten im Tages-/Wochenablauf ohne Unterstützung verbringen können (z.B. nachts oder am Wochenende). Die Hilfeform sollte nur im Rahmen der freiwilligen und aktiven Entscheidung eingesetzt werden und es darf in der Familie keine Gefährdungsmomente geben. Eine „Rund um die Uhr - Kontrolle“ ist in Bezug auf die gewünschte zukünftige Verselbständigung nicht sinnvoll, jedoch stehen wir bei Bedarf per Rufbereitschaft jederzeit zur Verfügung. Die Familie muss während der Abwesenheit der Helfer im Rahmen ihrer Möglichkeiten „funktionieren“. Die Mitarbeiter sind in der Regel fünf Tage anwesend, in den Nächten und an Wochenenden besteht dann die o.g. Rufbereitschaft. Sollte ein intensiverer Betreuungsbedarf benötigt werden, kann auch das Konzept des Mutter-Kind-Bereiches angeboten werden.

Die Veränderungen in den Familien erfolgen sehr individuell und häufig in kleinen Schritten und erfordern eine dem entsprechende Betreuung. Dazu gehören auch Rückschläge, die mit in die Arbeit einbezogen werden.

Die Familie hat während der intensiven Phase der Betreuung die Möglichkeit, die weiteren Angebote des ASB zu nutzen (z.B. Psychologen, Suchttherapeutin, XXL-Club auf dem Gelände, und außerhalb ASJ-Klub, Familientreff...).

Ausschlusskriterien:

  • Psychosen
  • akute Suizidgefahr
  • akuter Suchtmittelgebrauch bei bestehender Abhängigkeitserkrankung
  • Pflegebedürftigkeit, sofern durch ambulanten Pflegedienst nicht abgesichert
  • geistige Behinderung des Elternteils, die lebenslanger Betreuung bedarf.

Zusammengefasst müssen Ressourcen zu Selbständigkeit und eigenverantwortlichem Handeln vorhanden sein.

 

Die fünf Phasen

1. Entscheidungsphase

In dieser Phase findet die Information und die Motivationsabklärung statt. Sie sollte in der Regel nicht weniger als sechs Wochen betragen, denn es ist für die Familie wichtig, genügend Bedenkzeit und durch mehrere Gespräche Möglichkeiten zum Hinterfragen zu erhalten, um sich auf eine solch intensive, ihr Leben beeinflussende Maßnahme einlassen zu können.

Im ersten Schritt wird eine Einigung zwischen Jugendamt und ASB über die geeignete Form der Hilfe erzielt. Dann wird die gesamte Familie mit einbezogen (manchmal kommen Familien selbständig zur Besichtigung mit z.B. einem Betreuer, bevor sie mit ihrem Jugendamt darüber gesprochen haben). Wichtig ist es, dass im weiteren Verlauf alle Familienmitglieder mit einbezogen werden, die künftig durch das Familienprojekt betreut werden sollen.

Es folgt die Motivationsabklärung und ein gegenseitiges Kennenlernen bei Besichtigung der Einrichtung und Besuch in der alten Wohnung.

2. Vorbereitungsphase

Nach der Entscheidung für das Projekt erfolgt in dieser Phase die konkrete Vorbereitung durch Abklärung des Umzuges, Erstellung des Mietvertrages, Abklärung der Finanzen, ggf. Schulummeldungen, individuelle Absprachen zur Zielsetzung und Arbeitsweise. Sollte in dieser Phase ein besonderer Aufwand entstehen, muss bereits hier eine Finanzierungsklärung erfolgen.

Bei Fremdunterbringung sollten die Kinder erst ca. zwei Wochen nach dem Umzug reintegriert werden, damit der notwendige Rahmen geschaffen werden kann. Besuche und Belastungsübernachtungen sind möglich.

Vor Beginn der Maßnahme wird ein Kontrakt zwischen Helfern und Familie ausgehandelt, der die konkreten Schritte, Ziele und Vereinbarungen beinhaltet und von allen Beteiligten unterschrieben wird. Dieser Kontrakt ist hilfreich bei der Regelung der Rahmenbedingungen und des Umgangs miteinander (z.B. in welchem Raum finden die Gespräche statt) und er hilft bei der Verteilung der Rollen. Dieser Kontrakt wird individuell mit der Familie abgestimmt.

Er beinhaltet u.a. folgende Punkte:

  • Die Mitarbeiter des ASB haben jederzeit Zugang zur Wohnung mittels eines eigenem Schlüssels, unter Wahrung der Privatsphäre.
  • Die gesamte Familie nimmt an den regelmäßig stattfindenden Gesprächen teil.
  • Die vereinbarten Maßnahmen werden umgesetzt.
  • Die Familie entbindet die Helfer von der Schweigepflicht im Rahmen der Projektarbeit (Ärzte, Schulen, Kitas...).
  • Falls Tierhaltung erlaubt wurde, verpflichtet sich der Besitzer zu artgerechter Versorgung, ansonsten muss das Tier abgeschafft werden.
  • Im Falle einer Abhängigkeitserkrankung werden gesonderte Auflagen erarbeitet.
  • Im Falle eines Konfliktes, wendet sich die Familie an einen Helfer.
  • Wird ein Elternteil gewalttätig, so muss er die Wohnung verlassen.

3. Hauptphase

Die Hauptphase ist die Zeit, in der die Familie beim ASB stationär untergebracht ist. Sie ist in der Regel auf zwei Jahre angelegt. Die Ziele der gemeinsamen Hilfeplanung werden in regelmäßigen Zeitabschnitten festgeschrieben. Die Richtungsziele und die daraus resultierenden Handlungsziele unterliegen einer ständigen dynamischen Anpassung.

Für jeden Zeitabschnitt und für jede Aufgabe werden die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten der einzelnen Familienmitglieder und der Mitarbeiter festgelegt, um somit differenzierte Arbeitsaufträge und Arbeitsmethoden zu entwickeln.

Die intensive Zusammenarbeit erfolgt z.B. in Form von Familienkonferenzen und Elterngesprächen unter Einbezug unterschiedlichster Methoden und Medien. Die Inhalte der Themen sind vielfältig. Sie reichen von der akuten Krisenintervention über pädagogische und therapeutische Beratung, Entwicklungsförderung der Kinder, den Finanzbereich bis zur Planung der kommenden Woche.

Das Haus einfügen

4. Ablösungsphase / Neuorientierung

In dieser Phase werden vorbereitende Maßnahmen getroffen, die für eine Ablösung nötig sind. Einerseits sind dies die ganz praktischen Aufgaben, wie die Anbindung und Vermittlung an ortsansässige Beratungs- und Kontaktstellen (um bereits hier eventuell bestehende Schwellenängste überwinden zu helfen), die Suche von neuem Wohnraum, die Begleitung und Unterstützung der Familie beim Umzug in die neue Wohnung und bei den damit verbundenen Formalitäten, wie Schulummeldungen usw. als auch die Klärung des weiteren Hilfebedarfs (wie Nachbetreuung oder weitere ambulante Hilfen).

Andererseits fällt in diese Phase auch der gesamte emotionale Abnabelungsprozess der Familie von dem Familienprojekt. Es ist eine krisenbehaftete Zeit. Die Eltern entwickeln durch den bevorstehenden Auszug Unsicherheiten, ob sie nun das Erlernte alleine umsetzen und alles bewältigen können. Die Kinder empfinden Ängste, ob die Familie auch ohne Unterstützung aus dem Nachbarzimmer erhalten bleibt. Aus dieser Dynamik heraus entsteht ein Spannungsbogen, welcher erneut ein gutes Übungsfeld bietet. Noch vorhandene Themen rücken in den Vordergrund, Belastungssituationen werden intensiv erlebt und deren Bewältigung nochmals erprobt. Sehr wichtig ist deshalb auch die folgende Phase.

5. Verselbständigungsphase / Nachbetreuung / Neuanfang

Diese Phase beginnt nach Abschluss der stationären Betreuung. Aufgrund der neuen Anforderungen und der oben beschriebenen Ängste sollte diese Zeit nach unserer Erfahrung nicht weniger als drei Monate betragen, um die in der stationären Hilfe erzielten Erfolge weiter stabilisieren zu können. Mit einer verringerten Betreuungszeit und reduzierter Betreuungsform bleiben weiterhin die vertrauten Bezugsbetreuer zuständig.

Die nun zu bearbeitenden Themen sind zum Beispiel:

  • Ummeldungen (Polizei, Krankenkasse, Behörden...)
  • Der Finanzrahmen und die Finanzplanung
  • Überleitung an evt. neue Schulen und die Kontrolle des regelmäßigen Schulbesuches
  • Erziehungsberatung
  • Unterstützung und Orientierungshilfe in dem neuen Umfeld
  • Hilfe beim Aufstellen von Familienregeln und der Rollenverteilung auch in der neuen Wohnsituation.
  • Stabilisierung des Selbstwert- und Kompetenzgefühls und der Selbstbestimmung
  • Benennen Einhalten und von Grenzen

 

Finanzierung

Bei der Stationären Familienbetreuung „Betreutes Wohnen für Familien“ handelt es sich um eine Hilfe nach den §§ 19, 27(3), 30 und/oder 34 KJHG.

Die sozialpädagogische Betreuung der gesamten Familie wird über einen individuellen Kostensatz berechnet, der sich aus den notwendigen Fachleistungsstunden ergibt. In der Regel handelt es sich pro Kind und Woche um 16 Stunden eines/r Sozialpädagogen/-in, die das Jugendamt finanziert. Bei einem Einzelkind werden 20 Fachleistungsstunden pro Woche berechnet.

Die Tageskosten orientieren sich an einem auf die Kinder bezogenen Betreuungsschlüssel von 1: 2,5. In jeder Familie sind mindestens zwei Mitarbeiter tätig.

Sollte eine Maßnahme aus dem Mutter-Kind-Bereich erforderlich sein (Rund-um-die Uhr-Betreuung), so würde die Stundenzahl auf den Elternteil erweitert werden. Dies kann für eine Mutter mit einem Kind z.B. 32 Stunden pro Woche bedeuten.

Eventuell erforderliche Leistungen, wie Hilfe zum Lebensunterhalt für die Eltern erfolgen nach den Bestimmungen des Sozialhilferechts, bzw. unterliegen der Zuständigkeit des Leistungs- und Integrationszentrums oder des Jobcenters, ebenso wie die Umzugskosten in die ASB-Wohnung und Auszug in eine eigene Wohnung sowie Renovierungskosten bei Ein- und Auszug.


F
Finanzplanung, Familienerhalt, Familienbetreuung, Familienkonferenz, Familienseminar, familienübergreifende Angebote, Fortbildungen

A Alltagsbewältigung, Ämter/Behörden, Ämterplan für Kinder, Ausflüge, Arztbesuche, Anleitung

M Motivation, Mediation, Materielle Sicherung

I Integration, Intervention

L Lebensberatung, Lernförderung

I Identitätsfindung

E Elternarbeit, Einzelförderung, Existenzsicherung

N Netzwerk, Notlösungen

P Paarberatung, Projektfahrten, Planung

R Rufbereitschaft

O Orientierungshilfe, Öffentlichkeitsarbeit, Organisationsberatung

J Jobsuche, Jugendarbeit

E Erziehungsberatung, Engagement

K Konfliktbewältigung, Krisenintervention, Körperpflege, Kinderbetreuung, Kontrolle, Kommunikationstraining

T Tagesstruktur, Teamwork, Training