Für den Landkreis Havelland sind wir vereinbarungsgemäß eine Notaufnahme- und Inobhutnahmeeinrichtung. In unseren verschiedenen Jugendhilfeangeboten des stationären Bereiches können Kinder und Jugendliche als Selbstmelder oder von ihren Eltern zu jeder Tages- und Nachtzeit in Krisensituationen untergebracht werden.
Bei Inobhutnahme nimmt das Jugendamt bei Gefährdung des Kindeswohl das Kind oder den Jugendlichen zwangsweise aus der Familie heraus und bringt es in einer Jugendhilfeeinrichtung unter. Sind die Eltern nicht mit der Inobhutnahme einverstanden, wird der Fall dem Familiengericht vorgestellt. Dieses prüft ob eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Wenn Kinder oder Jugendliche sich selbst melden oder durch ihre Sorgeberechtigten bei uns im Familien- und Jugendhilfezentrum untergebracht werden, findet immer eine Prüfung des Sachverhaltes durch unsere Fachkräfte mit den Sorgeberechtigten statt. Anschließend erfolgt eine umgehende Meldung an das Jugendamt. Das Jugendamt lädt daraufhin zu einer Hilfeplankonferenz ein, in der die weiteren Handlungsschritte abgeklärt werden.


