§ 31 SGB VIII (KJHG)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist
- eine personale Erziehungshilfe in der Familie,
- eine ambulante Hilfe, die sich auf die gesamte
Familie richtet,
- eine Hilfe die sich unmittelbar an der
Lebenswelt der Betroffenen orientiert,
- auf die aktive Mitwirkung der Familie
ausgerichtet,
- zum Erhalt der Familie und deren Stabilisierung
tätig.

Sozialpädagogische Familienhilfe verwirklicht sich durch:
- beratende Gespräche,
- modellhaftes Handeln,
- praktische Hilfen.
Wir bieten zur Problembewältigung folgendes an:
- Erproben von neuen Formen des Umgangs
miteinander
- Überdenken von bisherigem und Einüben von
neuem Erziehungsverhalten,
- Anregung und Begleitung bei der Förderung der
Kinder.
- Umgang mit Behörden, Schule, Kita,
- Unterstützung bei der Finanz- und
Haushaltsplanung
- Beratung bei der Gesundheitserziehung und
Befähigung zu aktiver Freizeitgestaltung.


