ASB Havelland gGmbH

Freitag, 12. März 2010

Freitag, 12. März 2010
Sozialpädagogische Familienhilfe Drucken E-Mail

§ 31 SGB VIII (KJHG)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist

- eine personale Erziehungshilfe in der Familie,
- eine ambulante Hilfe, die sich auf die gesamte Familie richtet,
- eine Hilfe die sich unmittelbar an der Lebenswelt der Betroffenen orientiert,
- auf die aktive Mitwirkung der Familie ausgerichtet,
- zum Erhalt der Familie und deren Stabilisierung tätig.

                

Sozialpädagogische Familienhilfe verwirklicht sich durch:
- beratende Gespräche,
- modellhaftes Handeln,
- praktische Hilfen.

Wir bieten zur Problembewältigung folgendes an:
- Erproben von neuen Formen des Umgangs miteinander
- Überdenken von bisherigem und Einüben von neuem Erziehungsverhalten,
- Anregung und Begleitung bei der Förderung der Kinder.
- Umgang mit Behörden, Schule, Kita,
- Unterstützung bei der Finanz- und Haushaltsplanung
- Beratung bei der Gesundheitserziehung und Befähigung zu aktiver Freizeitgestaltung.

 
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