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Soziale Gruppenarbeit |
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§ 29 SGB VIII (KJHG)
Seit Oktober 1998 ist die „Soziale Gruppenarbeit“ ein fester Bestandteil unseres Angebotes.
Ein Kurs umfasst den Zeitraum von 6 Monaten und ist in drei Phasen gegliedert. Die Kennlernphase, das gemeinsame arbeiten und die Ablösephase.
Die Gruppe von maximal sechs Kindern oder Jugendlichen trifft sich an zwei Tagen in der Woche für ca. vier Stunden.
An den Nachmittagen lernt das Kind Normen und Werte im zwischenmenschlichen Bereich kennen und diese innerhalb der Gruppe anzuwenden. Das Wahrnehmen und Reflektieren aller internen Vorgänge sowohl beim Einzelnen als auch zwischen den Teilnehmern einer Gruppe wird geübt. Die Aktivitäten der Gruppe sollen für die Kinder aber auch für die Eltern Anregung sein, selber aktiv zu werden. Beim Kind oder Jugendlichen werden Bedürfnisse für eine sinnvolle Freizeitgestaltung geweckt.

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