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§ 27 (2) Satz 2 SGB VIII und § 27 (3) SGB VIII (KJHG)
Durch die Vernetzung der einzelnen Bereiche des Familien- und Jugendhilfezentrums ist es uns auch möglich, ambulantes Clearing anzubieten. Durch die enge Kooperation mit unserem Heimpsychologen sind Beratung und familientherapeutische Interventionen möglich.
Es gibt verschiedene therapeutische Hilfen wie z.B. das Angebot der Gestalttherapie, Arbeit mit dem Familienbrett und Genogrammarbeit.
Selbstverständlich arbeiten wir mit anderen Institutionen eng zusammen und unterstützen die Familien bei der Suche nach geeigneten Therapien.
Das ambulante Clearing kann zur Verhinderung einer stationären Aufnahme oder auch als Ergänzung und zur Effizienzsteigerung einer schon bestehenden Sozialpädagogischen Familienhilfe eingesetzt werden.
Im ambulanten Clearing betrachtet der Helfer, ein Mitarbeiter mit familientherapeutischer Zusatzausbildung, die Lebensqualität der betreffenden Menschen im Zusammenhang mit ihren maßgeblichen Beziehungen, wie Familie aber auch Arbeits- und Wohnwelt. Wird beispielsweise ein Kind „Verhaltensauffällig“, so wird es mit dieser Betrachtungsmethode nicht als „krank“ gesehen, sondern als Symptomträger im Netz von Spielregeln der ganzen Familie. Im Verlauf des ambulanten Clearings geht es weniger darum, rational ein Problem verstehen zu helfen, vielmehr gilt es, das „Spiel“ der Familie zu erfassen, das zur Aufrechterhaltung des Problems beiträgt. Helfer und Familie richten ihren Blick auf die oben erwähnten umgebenden „Systeme“ mit dem Ziel, neue Wahrnehmungsmöglichkeiten zu erreichen und neue Varianten des Zusammenlebens mit neuen Regeln zu ermöglichen. Die „bewährten“ Zusammenhänge, die aufrechterhaltend wirken, sollen aus dem Gleichgewicht gebracht werden, damit sie sich verändern. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass alle Mitglieder eines Systems (z. B. aus der Herkunftsfamilie) in den Sitzungen tatsächlich anwesend sind, da ein Einzelner durch Veränderungen seiner Verhaltensweisen auch Veränderungen im Gesamtsystem bewirken kann.
Da entscheidende Veränderungen in den Familien und der betroffenen Mitglieder nicht während der Sitzungen geschehen, sind größere Zeitintervalle zwischen den Familiensitzungen typisch. Ein ambulantes Clearing kann sich daher durchaus über Monate hinziehen, doch die Gesamtzahl der Sitzungen bleibt für alle Beteiligten überschaubar in Aufwand und Kosten.
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