ASB Havelland gGmbH

Freitag, 12. März 2010

Freitag, 12. März 2010
Erziehungsbeistand Drucken E-Mail

§ 30 SGB VIII (KJHG)
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Mit diesem Angebot wenden wir uns an Kinder und Jugendliche sowie an deren Familien. Unterschiedliche erzieherische Problemlagen und sozial-emotionale Verhaltensauffälligkeiten können unsere Hilfe erforderlich machen. Der Erziehungsbeistand ist eine ambulante, flexible Hilfe, deren Umfang immer individuell am Einzelfall orientiert ist.
Ganz wichtig ist dabei die Mitwirkungsbereitschaft und aktive Beteiligung des Klientel an der
Umsetzung der aufgestellten Ziele.
Die Hilfe erfolgt in Form von Beratungen in Einzel- oder Familiengesprächen, der
Einbeziehung von Schule, Freizeit und Freundeskreises sowie die Nutzung weiterer Personen, die hilfreich sein könnten.
Es geht uns um die Motivation, sich positiv zu verändern, Hilfe zur Selbständigkeit zu erlangen und gewaltfreie Konfliktlösungen zu fördern.

 
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