ASB Havelland gGmbH

Sonntag, 21. März 2010

Sonntag, 21. März 2010
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Drucken E-Mail

§ 35 SGB VIII (KJHG)
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

§ 41 Abs. (1) SGBVIII (KJHG)
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfallen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung wird in der individuellen Lebenswelt unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen tätig.

In Rahmen der § 35 und §41 SGBVIII (KJHG) bieten wir den Jugendlichen/ jungen Volljährigen Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der:
- Individuellen Lebensplanung und Persönlichkeitsentwicklung
- Schulischen und beruflichen Ausbildung
- Abklärung der wirtschaftlichen Situation
- Wohnungssuche
- Freizeitgestaltung
- Integration im persönlichen und sozialen Umfeld.

 
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