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Begleiteter Umgang |
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Begleiteter Umgang nach BGB §1626/ §1632/ §1684/ §1685 ist eine Jugendhilfeleistung zur Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen dem Kind und wichtigen von ihm getrennt lebenden Bezugspersonen, wie z.B. Vater, Mutter aber auch Geschwistern und Grosseltern.  Begleiteter Umgang ist als kurzzeitige Interventionsmaßnahme zu begreifen. Ziel ist die eigenverantwortliche Umgangsgestaltung durch die Beteiligten. Wir bieten folgende Formen des Begleiteten Umgangs an : - begleitete Umgangsanbahnung - begleitete Übergabe - betreuter Umgang - kontrollierter Umgang Für den Begleiteten Umgang bieten wir neutrale Räumlichkeiten in unseren Familientreffs an. Der Begleitete Umgang ist aber auch im häuslichen Umfeld möglich.
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