ASB Havelland gGmbH

Freitag, 12. März 2010

Freitag, 12. März 2010
Ambulante Hilfen Drucken E-Mail

Zur Geschichte des ambulanten Bereiches

Nach einer öffentlichen Ausschreibung für die Übernahme der Familienhelfereinsätze im Altkreis Nauen, bei der sich der ASB beteiligte, wurde am 12.03.1993 im Jugendhilfeausschuss beschlossen, dem ASB Ortsverband Nauen als freiem Träger der Jugendhilfe diese Arbeit zu übertragen.
Voraussetzung hierfür war die Übernahme der bisher für das Jugendamt tätigen Familienhelfer und deren weitere Qualifizierung und Schaffung von Anlaufstellen im Bereich Nauen, Falkensee und Friesack für die Familien.

Aus der Situation heraus entwickelte der ASB weitere Konzepte für die Betreuung von Familien, einzelner Kinder und Jugendlicher und die soziale Gruppenarbeit (nach § 29 KJHG).
Hierzu gab es in den Jahren 2000 bis 2003 bis zu vier Gruppen jährlich, die 2x in der Woche mit Kindern und Jugendlichen arbeitete um Entwicklungs- und Verhaltensdefizite abzubauen und soziales Verhalten zu trainieren.
Ein weiterer Schwerpunkt wurde das“ Begleiten von Kindern und Jugendlichen aus Trennungs- und Scheidungsfamilien“. Seit 2003 ist dieses Angebot des Begleiteten Umganges ein fester Bestandteil unserer Arbeit.
Durch die Zunahme des Bedarfes an therapeutischer Beratung und Unterstützung in den Familien haben wir auch dort Möglichkeiten der Hilfe geschaffen.
Seit Mai 1998 hat der ASB zusätzlich an drei festen Standorten Familientreffs: in Nauen, Falkensee und Friesack.

Das Leitbild unserer Arbeit

„Hilfe geben und zur Hilfe befähigen“

• Der ASB ist eine freiwillige und unabhängige Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation.
• Der ASB bietet seine Hilfe allen Menschen an, die diese Hilfe brauchen – ohne Ansehen ihrer politischen,
  rassischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit.
• Der ASB tritt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den freien Verbänden ein;
  in gemeinsamer Verantwortung für die sozialen Belange soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der
  Verbände gewahrt bleiben.

Auf der Grundlage dieses Leitbildes des  Arbeiter-Samariter-Bundes findet auch die Arbeit in der „ASB gem. Gesellschaft für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Havelland mbH“ statt.
Ausgehend von den Interessen, Bedürfnissen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien bieten wir überall dort Hilfe und unterstützen Ansätze wo es um
- die Förderung der Entwicklung von jungen Menschen,
- die eigenverantwortliche Tätigkeit in der Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ),
- Jugendsozialarbeit und insbesondere Schulsozialarbeit,
- erzieherischen Kinder- und Jugendschutz,
- Familienbildung, Familienberatung und Familienförderung,
- Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern als familienunterstützendes Angebot,
- Hilfen für Kinder und Familien in Notsituationen,
- Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige geht.

Wir verfolgen hierbei einen gemeinwesenorientierten Ansatz, der im systemischen Kontext auf die vorhandenen Ressourcen aufbaut und den Menschen in seiner Einzigartigkeit als Individuum in das Zentrum unserer Arbeit stellt.

Die einzelnen möglichen ambulanten Hilfen
zur Erziehung


Die Grundlagen der „Hilfen zur Erziehung“ sind im §27 SGB VIII (KJHG) festgelegt:

(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.

(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen.

Hierbei gilt als Grundlage:
§ 5 KJHG [Wunsch- und Wahlrecht]

(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.

(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Die ASB – gGmbH für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Havelland bietet folgende ambulante Hilfen an:
  1.  
    • soziale Gruppenarbeit nach § 29 KJHG
    • Erziehungsbeistand nach § 30 KJHG
    • Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG
    • Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe nach § 35 KJHG
    • Flexible Hilfen und therapeutische Hilfen nach § 27 (3) KJHG
    • Begleiteten Umgang nach dem BGB
 
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