»Man kann ohne Liebe Holz spalten und ohne Liebe Ziegel formen;
aber ohne Liebe darf man nicht mit Kindern umgehen. «
© Leo N. Tolstoi
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz der Bundesrepublik Deutschland beschreibt im § 16 die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Darin werden durch die Familienbildung insbesondere Angebote beschrieben,
„…die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe und Partnerschaft und auf das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten...“ (KJHG/SGB VIII § 14)
Bildungsvermittlung durch Elternbriefe ist ebenso eine Methode wie Formen der sozialen Gruppenarbeit und der Eltern- und Familienberatung.
Familienbildung ist aktiver, präventiver Kinder- und Jugendschutz. „Helfen ist unsere Aufgabe“ setzt am wirksamsten am Anfang der Familiengründung an.
Leitfaden unserer Familienbildungsarbeit ist der §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
KJHG/SGB VIII § 1:
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- „ … Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen…“
Der Arbeiter-Samariter-Bund, hier als gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- Jugend- und Familienhilfe im Havelland mbH, ist somit nicht nur auf die Erfüllung der s.g. pflichtigen Aufgaben ausgerichtet! Wir nehmen unseren Auftrag für den Landkreis Havelland als anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in der Weise wahr, wie wir ihn durch die geltenden Gesetze für die Kinder- und Jugendhilfe aufgezeigt bekommen. Dazu zählt auch der Bereich der Familienbildung.
Unsere Kernaufgabe besteht in den Hilfen zur Erziehung. Dieser Bereich basiert auf festen vertraglichen Regelungen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe des Landkreises. Unsere jahrelangen Erfahrungen mit Familien in Not, denen sehr kostenintensive, ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen nahe gelegt werden, um drohende bzw. bereits bestehende Krisensituationen abzuwenden, zeigen in den meisten Fällen, dass im Vorfeld Fürsorgeangebote nicht bekannt oder für die Familien nicht zugänglich waren.
In Familien mit besonderen Problemlagen wird die Hilfe zur Erziehung vorerst weiterhin ihren Stellenwert erhalten. Allerdings kann funktionierende Familienbildung, sofern sie rechtzeitig ansetzt, bzw. parallel wirksam wird, individuelle Lebensentwürfe positiv verändern und somit neue Chancen für die Familien eröffnen und krisenbedingte Zerreißproben meistern helfen.
Jede Familie definiert sich über ein bestimmtes Beziehungssystem. Dieses gilt es zu gestalten, durch klare Werte, kommunikative Fähigkeiten und durch erlernte Konfliktlösungsstrategien.
Jedes Beziehungssystem hat die Möglichkeit genau dies zu erlernen, möglichst vor der Krise! Darum ist uns als freier Jugendhilfeträger die Familienbildung so wichtig.Bettina Hegewald
Pädagogische Leitung
Familienbildung
Ruppiner Str. 15
14612 Falkensee
Tel. 03322 284425
Fax 03322 284433
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